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Allgemeine Geschäftsbedingungen

REISEBEDINGUNGEN
Elbrus Erlebnisreisen Alexios Passalidis

1. Abschluss des Reisevertrages
Die Buchung wird schriftlich, mittels des Buchungsformulars vorgenommen. Sie erfolgt durch den Buchenden auch für alle in der Buchung aufgeführten Teilnehmer. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung zustande.
2. Bezahlung
Mit Erhalt der Buchungsbestätigung und des Reisepreissicherungsscheines (gem. § 651k Abs. 2 des BGB) ist eine Anzahlung von 10 % auf den Reisepreis (max. 260 EUR) pro Reiseteilnehmer zu leisten, zahlbar innerhalb von 2 Wochen. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung ist unaufgefordert frühestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn (mit Ausnahme der Visa) zugesandt oder ausgehändigt.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters, sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung seitens des Veranstalters.
4. Leistungsänderung
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von dem Veranstalter nicht wider Treu und Glauben her geführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Änderungen der Leistungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
5. Preisänderungen
Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% des Reisepreises oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.
6. Rücktritt
6.1. Rücktritt durch den Kunden
Der Rücktritt vor Reisebeginn ist jederzeit möglich. Der Rücktritt soll aus Beweissicherungsgründen schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis ausser in Anspruch genommene Leistungen (z. B. Visa, Flugticket).
Bei Rücktritt bis 90 Tage vor Reisebeginn berechnet Elbrus Erlebnisreisen lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro. Bei Stornierungen beansprucht der Reiseveranstalter gemäß § 651 i, Abs. 2 BGB bezogen auf den Gesamtpreis folgende Entschädigung pro Person:
Rücktritt ab 89. — 58. Tag vor Reisebeginn - 10% des Reisepreises
Rücktritt ab 59. -30. Tage vor Reisebeginn — 30% des Reisepreises
Rücktritt ab 29. -15. Tage vor Reisebeginn — 40% des Reisepreises
Rücktritt ab 14. — 07. Tag(e) vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises
Rücktritt ab 06. Tag vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises
am Abreisetag oder später (no show) 90 % des Reisepreises.
Die Berechnung der Pauschalsätze berücksichtigt die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich anderweitige Verwendung der Reiseleistungen. Es bleibt dem Kunden unbenommen nachzuweisen, dass der tatsächliche Schaden geringer ist, als die geforderte Entschädigung. Tritt ein einzelner Teilnehmer die Reise nicht an, so gilt dies als am Abreisetag erklärter Rücktritt vom Vertrag. Wir empfehlen den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung.
6.2. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann vom Reisevertrag zurücktreten:
6.2.1. Zahlungsverpflichtung
Wenn der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält.
6.2.2. Außergewöhnliche Umstände
Wenn die Durchführung der Reise infolge, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (Krieg, Streik, Unruhen, behördlichen Anordnungen, Naturkatastrophen etc.) erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Wird der Vertrag durch den Reiseveranstalter gekündigt, so kann dieser für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
6.2.3. Mindestteilnehmerzahl.
Kann wegen nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl (im Prospekt gesondert ausgewiesen) die Reise nicht stattfinden, so ist der Veranstalter berechtigt, bis 25 Kalendertagen vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Eine entsprechende Mitteilung muss dem Kunden bis spätestens 29 Kalendertage vor Reisebeginn zugegangen sein. Der bereits gezahlte Reisepreis wird in vollem Umfang erstattet.
7. Umbuchung
Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchungsbestätigung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der gemeldeten Teilnehmerzahl vorgenommen (Umbuchung), kann der Reiseveranstalter eine angemessene Bearbeitungsgebühr erheben.
8. Haftung
Der Reiseveranstalter haftet für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen, unter Berücksichtigung der in der Reiseinformation beschriebenen besonderen landes- und ortsüblichen Bedingungen.
9. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
9.1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder
9.2. soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Für alle gegen Elbrus Erlebnisreisen gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis 4.100 Euro. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises jeweils pro Reisender und Reise beschränkt.
Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden.
10. Mitwirkungspflicht
Mängel oder Störungen sind unseren Mitarbeitern vor Ort sofort mitzuteilen. Sollten diese Personen nicht am Ort sein, reicht eine sofortige Mitteilung an den Reiseveranstalter, worin die Mängel beschrieben sind und um Abhilfe nachgesucht wird Elbrus Erlebnis reisen Alexios Passalidis Tel. +49 331 2805354 (Anrufbeantworter rund um die Uhr, Email: Kontakt elbrus-reisen@arcor.de Kontakttelefone unserer Vertreter am Reiseort sind dem Reiseunterlagen zu entnehmen. Kommt der Teilnehmer durch eigenes Verschulden dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu. Mitarbeiter vor Ort sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.
11. Pass- Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für Nachteile, die sich aus der Nichtbeachtung obiger Vorschriften ergeben.
12. Ausschluss
Der Veranstalter erwartet, dass der Teilnehmer die Sitten, Gebräuche und Gesetze des Gastlandes respektiert. Sollte der Teilnehmer gegen sie verstoßen, ist der Veranstalter berechtigt, ihn nach schriftlicher Abmahnung im Wiederholungsfall, ohne Erstattung des Reisepreises, von der weiteren Reise auszuschließen. Bei groben Verstößen (z. B. Straftaten, wie vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl, Drogenkonsum mutwilliger Sachbeschädigung usw.) kann auch ein sofortiger Ausschluss von der Reise in Betracht kommen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers. Das gleiche gilt auch, wenn der Teilnehmer das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt.
13. Ansprüche aus dem Reisevertrag
Der Kunde hat Ansprüche aus dem Reisevertrag innerhalb eines Monats nach dem vereinbarten Reiserückkehrdatum beim Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Vertragspartner Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist behindert worden ist. Ansprüche verjähren nach 1 Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise vertragsgemäß endet. Hat der Vertragspartner gegenüber dem Veranstalter fristgemäß seine Ansprüche geltend gemacht, wird die Verjährung bis zum Tage der schriftlichen Zurückweisung durch den Veranstalter gehemmt. Ansprüche aus unerlaubten Handlungen verjähren in 3 Jahren.
14. Allgemeines
14.1 Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Gerichtsstand von Elbrus Erlebnisreisen ist Potsdam.
14.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesem Fall ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
15. Gepäckbeförderung
Gepäck wird in normalem Umfang befördert. Dies bedeutet pro Person (maximal) einen (1) Koffer und ein (1) Handgepäckstück. Abweichungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Gepäck und sonstige mitgenommene Sachen sind vom Reiseteilnehmer beim Umsteigen zu beaufsichtigen. Der Reiseveranstalter übernimmt bei Diebstahl keine Haftung. Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Gepäckversicherung.

Stand: September 2010

Elbrus Erlebnisreisen Alexios Passalidis
Schillerplatz 2
14471 Potsdam