Allgemeine Geschäftsbedingungen
REISEBEDINGUNGEN
Elbrus Erlebnisreisen Alexios Passalidis
1. Abschluss des Reisevertrages
Die Buchung wird schriftlich, mittels des Buchungsformulars vorgenommen.
Sie erfolgt durch den Buchenden auch für alle in der Buchung
aufgeführten Teilnehmer. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der
schriftlichen Buchungsbestätigung zustande.
2. Bezahlung
Mit Erhalt der Buchungsbestätigung und des Reisepreissicherungsscheines
(gem. § 651k Abs. 2 des BGB) ist eine Anzahlung von 10 % auf den
Reisepreis (max. 260 EUR) pro Reiseteilnehmer zu leisten, zahlbar
innerhalb von 2 Wochen. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis
angerechnet. Die Restzahlung ist unaufgefordert frühestens 30 Tage vor
Reisebeginn fällig. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden spätestens 4
Wochen vor Reisebeginn (mit Ausnahme der Visa) zugesandt oder
ausgehändigt.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der
Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters, sowie aus den hierauf
Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Nebenabreden, die
den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der
schriftlichen Bestätigung seitens des Veranstalters.
4. Leistungsänderung
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden
und die von dem Veranstalter nicht wider Treu und Glauben her geführt
wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen den Gesamtzuschnitt
der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Veranstalter ist
verpflichtet, den Kunden über Änderungen der Leistungen oder
Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er
dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt
anbieten.
5. Preisänderungen
Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der
Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Flughafengebühren oder
einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in
dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder
der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro Sitzplatz auf
den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem
vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer
nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer
wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter den Reisenden
unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in
Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht
zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% des Reisepreises oder im
Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der
Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder
die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen,
wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne
Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende
hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters
über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber
geltend zu machen.
6. Rücktritt
6.1. Rücktritt durch den Kunden
Der Rücktritt vor Reisebeginn ist jederzeit möglich. Der Rücktritt soll
aus Beweissicherungsgründen schriftlich erfolgen. Maßgebend für den
Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Tritt der
Teilnehmer vom Vertrag zurück, so verliert der Reiseveranstalter den
Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis ausser in Anspruch
genommene Leistungen (z. B. Visa, Flugticket).
Bei Rücktritt bis 90 Tage vor Reisebeginn berechnet Elbrus
Erlebnisreisen lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro. Bei
Stornierungen beansprucht der Reiseveranstalter gemäß § 651 i, Abs. 2
BGB bezogen auf den Gesamtpreis folgende Entschädigung pro Person:
Rücktritt ab 89. — 58. Tag vor Reisebeginn - 10% des Reisepreises
Rücktritt ab 59. -30. Tage vor Reisebeginn — 30% des Reisepreises
Rücktritt ab 29. -15. Tage vor Reisebeginn — 40% des Reisepreises
Rücktritt ab 14. — 07. Tag(e) vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises
Rücktritt ab 06. Tag vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises
am Abreisetag oder später (no show) 90 % des Reisepreises.
Die Berechnung der Pauschalsätze berücksichtigt die gewöhnlich ersparten
Aufwendungen und die gewöhnlich anderweitige Verwendung der
Reiseleistungen. Es bleibt dem Kunden unbenommen nachzuweisen, dass der
tatsächliche Schaden geringer ist, als die geforderte Entschädigung.
Tritt ein einzelner Teilnehmer die Reise nicht an, so gilt dies als am
Abreisetag erklärter Rücktritt vom Vertrag. Wir empfehlen den Abschluss
einer Reisekostenrücktrittsversicherung.
6.2. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann vom Reisevertrag zurücktreten:
6.2.1. Zahlungsverpflichtung
Wenn der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält.
6.2.2. Außergewöhnliche Umstände
Wenn die Durchführung der Reise infolge, bei Vertragsabschluss nicht
vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (Krieg, Streik, Unruhen,
behördlichen Anordnungen, Naturkatastrophen etc.) erschwert, gefährdet
oder beeinträchtigt wird. Wird der Vertrag durch den Reiseveranstalter
gekündigt, so kann dieser für die bereits erbrachten oder zur Beendigung
der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene
Entschädigung verlangen.
6.2.3. Mindestteilnehmerzahl.
Kann wegen nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl (im Prospekt gesondert
ausgewiesen) die Reise nicht stattfinden, so ist der Veranstalter
berechtigt, bis 25 Kalendertagen vor Reisebeginn vom Vertrag
zurückzutreten. Eine entsprechende Mitteilung muss dem Kunden bis
spätestens 29 Kalendertage vor Reisebeginn zugegangen sein. Der bereits
gezahlte Reisepreis wird in vollem Umfang erstattet.
7. Umbuchung
Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchungsbestätigung der Reise
Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des
Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der gemeldeten
Teilnehmerzahl vorgenommen (Umbuchung), kann der Reiseveranstalter eine
angemessene Bearbeitungsgebühr erheben.
8. Haftung
Der Reiseveranstalter haftet für die gewissenhafte Reisevorbereitung,
die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und
ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen,
unter Berücksichtigung der in der Reiseinformation beschriebenen
besonderen landes- und ortsüblichen Bedingungen.
9. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
9.1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder
9.2. soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden
Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist.
Für alle gegen Elbrus Erlebnisreisen gerichteten Schadenersatzansprüche
aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis
4.100 Euro. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die
Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises jeweils
pro Reisender und Reise beschränkt.
Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich
vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche,
Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als
Fremdleistung gekennzeichnet werden.
10. Mitwirkungspflicht
Mängel oder Störungen sind unseren Mitarbeitern vor Ort sofort
mitzuteilen. Sollten diese Personen nicht am Ort sein, reicht eine
sofortige Mitteilung an den Reiseveranstalter, worin die Mängel
beschrieben sind und um Abhilfe nachgesucht wird Elbrus Erlebnis reisen
Alexios Passalidis Tel. +49 331 2805354 (Anrufbeantworter rund um die
Uhr, Email: Kontakt elbrus-reisen@arcor.de Kontakttelefone unserer
Vertreter am Reiseort sind dem Reiseunterlagen zu entnehmen. Kommt der
Teilnehmer durch eigenes Verschulden dieser Verpflichtung nicht nach, so
stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu. Mitarbeiter vor Ort sind nicht
berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.
11. Pass- Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in
dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor
Reiseantritt zu unterrichten. Der Reiseveranstalter übernimmt keine
Haftung für Nachteile, die sich aus der Nichtbeachtung obiger
Vorschriften ergeben.
12. Ausschluss
Der Veranstalter erwartet, dass der Teilnehmer die Sitten, Gebräuche und
Gesetze des Gastlandes respektiert. Sollte der Teilnehmer gegen sie
verstoßen, ist der Veranstalter berechtigt, ihn nach schriftlicher
Abmahnung im Wiederholungsfall, ohne Erstattung des Reisepreises, von
der weiteren Reise auszuschließen. Bei groben Verstößen (z. B.
Straftaten, wie vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl, Drogenkonsum
mutwilliger Sachbeschädigung usw.) kann auch ein sofortiger Ausschluss
von der Reise in Betracht kommen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des
Teilnehmers. Das gleiche gilt auch, wenn der Teilnehmer das Miteinander
in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt.
13. Ansprüche aus dem Reisevertrag
Der Kunde hat Ansprüche aus dem Reisevertrag innerhalb eines Monats nach
dem vereinbarten Reiserückkehrdatum beim Reiseveranstalter geltend zu
machen. Nach Ablauf der Frist kann der Vertragspartner Ansprüche geltend
machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist behindert
worden ist. Ansprüche verjähren nach 1 Jahr. Die Verjährung beginnt mit
dem Tag, an dem die Reise vertragsgemäß endet. Hat der Vertragspartner
gegenüber dem Veranstalter fristgemäß seine Ansprüche geltend gemacht,
wird die Verjährung bis zum Tage der schriftlichen Zurückweisung durch
den Veranstalter gehemmt. Ansprüche aus unerlaubten Handlungen verjähren
in 3 Jahren.
14. Allgemeines
14.1 Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Gerichtsstand von Elbrus Erlebnisreisen ist Potsdam.
14.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der
Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich
gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages
ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt
haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesem Fall ist der Sitz des
Reiseveranstalters maßgebend.
15. Gepäckbeförderung
Gepäck wird in normalem Umfang befördert. Dies bedeutet pro Person
(maximal) einen (1) Koffer und ein (1) Handgepäckstück. Abweichungen
bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.
Gepäck und sonstige mitgenommene Sachen sind vom Reiseteilnehmer beim
Umsteigen zu beaufsichtigen. Der Reiseveranstalter übernimmt bei
Diebstahl keine Haftung. Wir empfehlen den Abschluss einer
Reise-Gepäckversicherung.
Stand: September 2010
Elbrus Erlebnisreisen Alexios Passalidis
Schillerplatz 2
14471 Potsdam






